rhw-management-hauswirtschaft-3-2024

Selbstständig in der ambulanten Hauswirtschaft

Durch das Pflegestärkungsgesetz I, das vor gut einem Jahr in Kraft getreten ist, sind die Unterstützungsangebote ausgeweitet worden und können flexibler genutzt werden. Die Grenze zwischen Pflege und Hauswirtschaft wurde durchlässig. Auf die dadurch entstehenden neuen Möglichkeiten reagiert eine Kooperation des Kompetenzzentrums Hauswirtschaft und Erziehung in Aalen (Ostalbkreis), der Kontaktstelle Frau und Beruf und des Landfrauenverbandes Baden-Württemberg mit einem besonderen Qualifizierungsangebot.

Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. Und mehr als zwei Dritteln von ihnen wird dieser Wunsch erfüllt – meist sorgen Angehörige oder ambulante Pflegedienste für sie. Die pflegenden Angehörigen sollen durch das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) besser in ihrer konkreten Situation entlastet werden. Unterstützungsangebote wurden ausgeweitet und die Leistungen können passgenau in der konkreten Situation eingesetzt werden.

Pflegestärkungsgesetz als vielfache Chance
Das PSG I – es gilt seit dem 1. Januar 2015 – stärkt durch die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (es werden explizit auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen genannt) auch die ambulante Hauswirtschaft. Diese Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich gab es bisher in den Pflegestufen 1 bis 3 nur, wenn die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt war, wie beispielsweise bei Demenz oder einer schweren psychischen Erkrankung. Nun erhalten Pflegebedürftige mit Pflegestufe monatlich zusätzlich hierfür einen Betrag von 104 Euro. Bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden 208 Euro pro Monat gewährt. Bei Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurde der Betrag, den Angehörige in Anspruch nehmen können, von bisher 1.550 Euro im Jahr auf 1.612 Euro erhöht.

Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen können in „Betreuungs- und Entlastungsangebote“ umgewandelt werden. Der Kunde kann dann beispielsweise wählen, ob ihm Hilfe bei der Zubereitung des Mittagessens wichtiger ist als Unterstützung beim Anziehen am Morgen. Unter Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI versteht man die Leistungen der Pflegedienste, die diese bis zu einer Leistungsgrenze der Pflegeversicherung direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Darüber hinaus gehende Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Frauenkompetenz im ländlichen Raum
Die Qualifizierung „Frauenkompetenz in Hauswirtschaft und Pflege“ wendet sich an Frauen im ländlichen Raum, die eine Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft oder Pflege haben und wieder in den Beruf einsteigen oder sich beruflich verändern möchten. Wer das Qualifizierungsangebot nutzt, kann sich zunächst einmal das Wissen aneignen, das nötig ist, um über eine Selbstständigkeit nachzudenken. Im Zuge der breit gefächerten Wissensvermittlung mit sehr viel praktischem Bezug entsteht für jede Teilnehmerin Klarheit darüber, ob Selbständigkeit und eventuell die Gründung eines Netzwerks im Bereich Hauswirtschaft und Pflege eine berufliche Option für sie darstellt.

Die Kontaktstelle Frau und Beruf und das Kompetenzzentrum Hauswirtschaft im Ostalbkreis wollen mit ihrem Qualifizierungsangebot möglichst gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen bzw. drei Problembereichen begegnen: 1. Die demografische Entwicklung verlangt nach mehr Pflegekräften, besonders im ländlichen Raum. 2. Viele gut ausgebildete Menschen wollen oder können nicht mehr im Pflegeberuf arbeiten, weil die Bedingungen zu hart sind. 3. Vor allem Frauen, die nach jahrelanger Familienzeit ins Berufsleben zurückkehren wollen, haben bei vielen Arbeitgebern kaum eine Chance.

Ziel des neuen Qualifizierungsangebots ist es deshalb, besonders Frauen den Weg in die Selbstständigkeit zu weisen. „Das Pflegestärkungsgesetz ist mit ein Grund, weswegen wir dieses Projekt ins Leben rufen konnten“, sagt Carolin Morlock, systemischer Coach und Leiterin der „Kontaktstelle Frau und Beruf“ am Landratsamt Ostalbkreis. „Wir haben jetzt neue Möglichkeiten, Dienstleistungen zu erbringen und diese dann auch über Krankenkassen abzurechnen. Wir möchten nicht nur auf diese Möglichkeiten hinweisen, sondern Interessenten auch dahingehend fördern, dass sie ihr Angebotsspektrum erweitern können.“

Zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung im vergangenen Herbst kamen 20 Interessenten, 18 Frauen und zwei Männer. Etliche kamen aus der Hauswirtschaft, zwei Frauen aus einer bisher ehrenamtlichen Betreuung sowie einige Frauen, die früher in der Alten- bzw. in der Krankenpflege tätig gewesen sind.

Dorothea Kammerer

Mehr zum Thema lesen Sie in der rhw praxis-Ausgabe 1/2016

Foto: highwaystarz – Fotolia

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