rhw-management-hauswirtschaft-3-2024

Kuchenspenden kennzeichnen – wie genau?

Wie soll bei Kuchenspenden aus Privathaushalten die neue (künftige) Allergeninformationspflicht praktisch umgesetzt werden?

Leser fragen: Liebe Frau Reiner, im rhw-Expertenrat der rhw management 05/2014 hatten Sie angegeben, dass auch bei Kuchenspenden aus Privathaushalten die neue (künftige) Allergeninformationspflicht gilt. Allerdings wurde dabei nicht gesagt, wie dies überhaupt praktisch umgesetzt werden soll. Sicherlich können wir von den Spendern nicht verlangen, professionelle Allergen-Angaben zu machen oder diese Angaben im Vorfeld einzuholen.
Wenn dies aber nicht möglich ist, bliebe dann nur die Alternative auf (teure) professionelle Kuchen zurückzugreifen und auf Kuchenspenden zu verzichten. Dies kann aber wohl nicht sein. Es wäre daher interessant, wie man dies als Pflegeheim praktisch bewerkstelligen soll.

Extra-Expertenrat von Carola Reiner, Referentin des rhw-Seminars „Allergeninformationspflicht“ (Foto oben mit der Seminargruppe vom 23. Juni 2014 in München)

„Sie haben recht, die Allergenkennzeichnungspflicht bezieht sich nicht auf die Frage, woher der Kuchen kommt, sondern auf die Frage, wo und wem der Kuchen angeboten wird. Die LMIV kümmert sich um die Belange der Allergiker und für die ist es unerheblich, wer den Kuchen gebacken hat. Insofern ist auch bei Festen – wie auch bei jedem anderen Verpflegungsangebot – die veranstaltende Einrichtung verantwortlich für die Produktqualität und ab Dezember eben auch für die Allergen-Deklaration.
Als veranstaltende Einrichtung haben Sie mehrere Möglichkeiten der Vorgehensweise:
– Die zweifellos teure und daher recht unrealistische Variante des Einkaufens beim Profi, in diesem Falle würden Sie die Deklaration des Anbieters übernehmen können und müssen.
– Die Variante, die Kuchen selbst zu backen, dann müssten Sie die Deklaration gemäß Ihren Rezepturen selbst übernehmen.
– Die Variante der Spende, auch dann bleibt die Deklaration Ihre Aufgabe.

Bezogen auf Kuchen ist es relativ einfach, sich vorzubereiten – egal, für welche Variante Sie sich entscheiden. Denn Kuchen haben alles in allem relativ ähnliche Rezepturen, die immer wieder dieselben (deklarationspflichtigen) Allergene enthalten: Gluten, Ei, Milch.
Kuchen, die aus Backmischungen hergestellt werden, enthalten darüber hinaus oft noch Soja. Dies müssten Sie bei den Spendern erfragen. Außerdem sieht man das den Kuchen in der Regel an. Ob weitere Zutaten, wie zum Beispiel Nüsse oder Mandeln im Kuchen verarbeitet wurden, können Sie ebenfalls sehen oder erfragen.
Am besten erstellen Sie sich vor dem Fest eine Liste aller „gängigen“ Kuchen mit Deklaration und einer entsprechenden Legende. Wenn dann die Spenden kommen, können Sie recht schnell eine Art Aushang oder Plakat schreiben, auf dem steht, welche Kuchen Sie anbieten und welche Allergene darin enthalten sind. Dies legen Sie dann aus oder hängen es auf und alle sind zufrieden.

Diese Art von Fragen diskutieren wir übrigens im Seminar „Allergeninformationspflicht – Was bedeuten die Zahlen auf dem Speiseplan?“, das die rhw in vielen verschiedenen Städten anbietet. Ich würde mich freuen, Sie bei einem dieser Seminare begrüßen zu dürfen.“

!!! Bitte beachten Sie, dass für die Allergeninformationspflicht wegen der hohen Nachfrage aktuell nicht in allen Städten mehr Termine verfügbar sind (ausgebucht sind unter anderem Frankfurt, München, Köln, Augsburg, Münster). Weitere Termine in der zweiten Dezemberwoche 2014 sind jedoch bereits in Vorbereitung. !!!

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