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Frage des Monats Februar 2015 – Vor- und Nachteile Zentralsauger

Ich arbeite als Hauswirtschaftsleiterin in einem Unternehmen. Nun taucht von Seiten der Geschäftsleitung die Idee auf, die Büroräume des Neubaus mit Zentralstaubsauger auszustatten.

Die Zentralstaubsauger sind in Amerika und in den Skandinavischen Ländern durchaus üblich. Bei uns eher nicht, was halten Sie davon?

 

Antwort von Andreas Carl

Grundsätzlich ist so ein zentraler Staubsauger eine gute Idee. Dafür spricht, dass der aufgesaugte Staub direkt nach außen geführt wird und gleichzeitig weniger Lärm entsteht.

Vorteile sind zudem: Wenn die Saugluft nach außen abgeführt wird, haben Sie kaum Allergie Probleme mit Hausstaub. Der Sauglärm entsteht beim Zentralaggregat im gedämmten Keller mit Abluft nach außen.

Nachteile sind die hohen Einbaukosten der Anlage. Lange Saugschläuche (bis zu 20 Metern), die kaum zu bedienen sind, können zu einer höheren körperliche Belastung der Reinigungskräfte führen. In Gewerbebetrieben ergibt sich eine höhere Störanfälligkeit durch zerknülltes Papier oder Folien, an dem das Saugrohr dann verstopfen kann.

Beim Betrieb von nur einer Saugstelle werden innerhalb nur einer Stunde Saugen etwa 240.000 Liter Warmluft (je nach Anlage) ins Freie abgegeben. Das ist vor allem im Winter ein sehr hoher Energieverlust. Und nicht zuletzt: Geht die Anlage kaputt, dann können Sie im gesamten Haus nicht staubsaugen.

Ich habe schon einige Häuser mit einer zentralen Anlage gesehen und keine davon war noch im Betrieb! Beim letzten Defekt wurden dann immer einfach Staubsauger gekauft, anstatt die Anlage zu reparieren.

Mein Tipp: Bei einer guten Auswahl der einzelnen Staubsauger können Sie die Abluft mit einem HEPA-Filter sehr gut reinigen. Zusätzlich können Sie besser auf verschiedene Teppicharten (entweder mit einem Kessel- oder Bürstsauger) reagieren.

Da Sie einen Neubau planen, gibt es noch weitere innovative Ideen, die Sie umsetzen könnten. Gerade in Ihrem Fall wäre die Wechseltuchmethode mit in der Waschmaschine vorpräparierten Tüchern sehr hilfreich!

 

Weitere Fragen an die rhw-Experten in der Ausgabe Januar/Februar 2015:

Wie ist die Rechtslage bei der Allergenkennzeichnung in Kleingruppen ohne festen Speiseplan?
Wie kann man ein Mindesthaltbarkeitsdatum bei Selbstgebackenem ermitteln?
Wann sollte man bei der Verarbeitung von Obst und Gemüse Handschuhe tragen?

Alle Antworten finden Sie in der rhw management-Ausgabe 1-2/2015

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