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Beschlossen vom Bundestag und Bundesrat – 1.000 Euro Corona-Prämie für die Hauswirtschaft!

Heute wurde es im Bundesrat endgültig entschieden: die Prämie für die Hauswirtschaft kommt, hier lesen Sie in welcher Höhe und für wen genau.

Im Hintergrundgespräch am Tage des Bundesratsbeschlusses (15. Mai 2020, Bundestag war 14. Mai 2020) mit dem Berufsverband Hauswirtschaft (merci!) haben wir direkt die Stelle gefunden im Gesetzentwurf (Seite 75), der viele Hauswirtschafter*innen so brennend interessiert, wenn Sie in einem Altenpflegeheim arbeiten:

„Die Sonderleistung ist für Mitarbeitende zu zahlen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 (sog. Bemessungszeitraum) mindestens drei Monate in der Pflegeeinrichtung tätig bzw. im Bereich der Pflege und Betreuung oder sonstigen Bereichen eingesetzt sind.

Nach Nummer 1 erhalten eine Prämie in Höhe von  1 000 Euro alle Beschäftigten und von der Pflegeeinrichtung eingesetzten Mitarbeitenden, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Dies sind insbesondere Pflegefach-und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte (unabhängig von ihrer betrieblichen Bezeichnung) sowie ???? Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Eine Prämie in Höhe von 667 Euro im Sinne von Nummer 2 erhalten alle weiteren Mitarbeitenden, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten (soweit diese nicht schon der ersten Gruppe zuzurechnen sind). Dies können Beschäftigte aus der Verwaltung, der Haustechnik, ???? der Wäscherei, der Küche, der Gebäudereinigung, des Empfangs- und des Sicherheitsdienstes, der Garten-und Geländepflege oder der Logistik sein, wenn sie mindestens zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.“

Mehr dazu in der kommenden rhw management 6/2020! Wir haben den Heftdruck deshalb für Sie etwas verschoben.

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