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Berufsbezeichnung „Hauswirtschafter/in“ bleibt

Die Ausbildungs-Verordnung zum Beruf „Hauswirtschafter/in“ wurde seit geraumer Zeit überarbeitet. Ende Februar 2020 soll die Neuordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Es war einer der meistdiskutierten Punkte bei der Neuordnung der Ausbildung nach zwanzig Jahren: Die Berufsbezeichnung „Hauswirtschafter/in“ bleibt! Das lässt sich aus der so genannten Zeugniserläuterung ableiten, die bereits Ende 2019 veröffentlicht wurde.

Von März bis Oktober 2019 wurden in sieben Sachverständigen-Sitzungen des Bundes und fünf Sitzungen des Rahmenlehrplan-Ausschusses die bisherigen Ordnungsmittel für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in aus dem Jahr 1999 modernisiert und in der gemeinsamen Sitzung am 20. November 2019 endgültig abgestimmt.

Die Verordnung wird etwa Ende Februar 2020 im Bundesgesetzblatt erscheinen. Der geänderte Rahmenlehrplan wird auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK) bereitgestellt werden. Die neue Ausbildungsverordnung gilt dann ab dem 1. August 2020.

Tipp: Der Berufsverband Hauswirtschaft e.V. bietet an neun Terminen von März bis Juli 2020 bundesweit die Möglichkeit an, sich auf die Änderungen rechtzeitig einzustellen. Wenn der Rahmenplan veröffentlicht worden ist, erfahren Sie mehr zu dem Thema in Ihrer rhw management.

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