rhw-management-hauswirtschaft-3-2024

Allergenentwurf: Jetzt kommen die vielen Fragen

Seitdem der deutsche Entwurf (LMIDV)  zur Allergeninformationspflicht erschienen ist, gibt es natürlich viele Fragen. Wir helfen Ihnen dabei – z.B. mit einem Überblick zu PC-Programmen.

Darauf haben viele Köche lang gewartet: Am 8. Juli 2014 wurde der deutsche Entwurf einer Verordnung zur LMIV/Allergeninformationspflicht vorgestellt. Am 6. August 2014 lief die Frist für Änderungsanträge ab, jetzt entscheiden die Gremien der Bundesregierung.

Und die rhw-Leser bzw. Kursbesucher stellen viele Fragen an unsere Seminarleiterin Carola Reiner. Wir haben deshalb (trotz des Urlaubs von Frau Reiner) in der kommenden rhw-Ausgabe 9/2014  erste Anmerkungen, Tipps und Kommentare direkt zu den Paragrafen/Absätzen gestellt, so dass Sie direkt eine Interpretationshilfe erhalten.

Kennen Sie auch diese Probleme, wie sie eine Kollegin der Hauswirtschaft uns heute schilderte?

1)      Sind wir als Senioreneinrichtung in §1 Anwendungsbereich unter (2) 1. eine Einrichtung die Lebensmittel an Endverbraucher abgibt?

Unserer Lieferanten würden dann unter (2) 2. als Anbieter von GV die Lebensmittel  abgeben?

 2)      Zu §4 Kennzeichnung nicht vorverpackter oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackter LM

Trifft dieser Paragraph auf unsere Einrichtung (und Kindergärten/Krankenhäuser) in diesem Sinne zu, da wir ja so gesehen die Verpflegungsleistungen nicht verkaufen wie in einer Kantine,  sondern die Bewohner einen Tagesverpflegungssatz zahlen.

 3)      Wenn wir unter §4 gehören, können wir die Kennzeichnung in einer anderen schriftlichen Informationsform machen als auf Speisekarten.

Wir haben einmal das Angebot der Verpflegungsleistungen,

a)      die es regelmäßig zum Frühstück, Abendessen und abwechselnd auch zum Nachmittagskaffee oder als Zwischenmahlzeit gibt

b)      dann haben wir die Wochenspeisenpläne zur Mittagsverpflegung die wöchentlich veröffentlicht werden

Alle Lebensmittel unter a) sind in unserem QM-Handbuch erfasst und ich würde diese mit einer Allergentabelle ausarbeiten, die dann in einer Allergen-Informationsmappe in unserer Cafeteria und in den Wohnbereichen jederzeit bereitliegt, so das sich jeder Allergiker oder auch Mitarbeiter die hilfsbedürftigen Menschen betreuen informieren können.

Die Wochenspeisepläne müssten dann nach den Vorgaben mit Fußnoten gekennzeichnet ausgearbeitet werden.

Wäre das so in Ordnung?

Wir werden all diese und natürlich weitere Fragen in unseren rhw-Seminaren beantworten und haben inzwischen weitere Zusatztermine bis 2015 arrangiert!

Bitte beachten Sie, dass alle Seminare bis Ende Oktober ausgebucht sind und es inzwischen auch nur noch zwei freie Plätze für den Termin am 14. November 2014 in Burgdorf bei Hannover gibt …

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Software für die Warenwirtschaft
Für Großküchen in der Gemeinschaftsverpflegung ist es wichtig, dass ihre Software, die für die Warenwirtschaft zuständig ist, ebenfalls daran angepasst ist. Folgende Software-Anbieter haben sich schon mit dem Thema Allergenkennzeichnungspflicht befasst und ihr Angebot darauf eingestellt.

•    Combase – Korona.pos Cloud

Der Anbieter Combase hat sich mit seinem Warenwirtschaftsprogramm Korona.pos Cloud schon an die neue Lebensmittelinformationsverordnung angepasst. Die Kosten betragen 39 Euro pro Kasse und Monat.

http://www.combase.net/handbuch/kasse/allergenkennzeichnung/

•    Soft & Hard Beyer

Benutzer von FCMS/DIÄT- 2020 können die Daten der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene als Datenbank erhalten. Alle Rezepturen und Tagespläne werden automatisch mit Allergenen ausgewiesen. Die Ausdrucke können mit Nährwertdaten und den Allergenen je nach Bedarf und Wunsch des Kunden gedruckt werden. Soft & Hard bietet zudem ein Lagerwirtschaftsprogramm mit elektronischen Schnittstellen zu Herstellern und Lieferanten.

http://www.softhard.de/

•    Necta

Necta erfüllt ebenfalls schon heute die gesetzlichen Anforderungen, die im Dezember in Kraft treten werden. Das Programm bietet eine Schnittstelle zu den Lieferanten, über die Nährwerte, Zusatzstoffe und Allergene automatisch erfasst werden. Natürlich können die Werte auch manuell eingegeben werden, wenn dies bevorzugt wird Die Ausgabe der Nährwerte, Zusatzstoffe und Allergene erfolgt dann auch automatisch auf Menüplänen, Speisekarten oder Etiketten.
Die monatliche Servicegebühr pro Betrieb beziehungsweise Standort liegt für Einsteiger bei 129 Euro, für Standard-User bei 199 Euro und für Professional-User bei 299 Euro.

http://www.necta.at/news/lebensmittelverordnung/index.php

•    GRS Software

GRS Signum bietet die Möglichkeit, Allergene nach verschiedenen Gesichtspunkten zu verwalten. Es besteht die Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen Zutaten, was hinsichtlich Auswertungen bezüglich der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung relevant ist. Anderseits kann pro Allergen festgelegt werden, ob mit Grenzwerten gearbeitet werden soll oder nicht. Die Anwendung GRS Signum hat bereits heute den Programmstand erreicht, dass die Anforderungen der neuen LMIV wie Allergene und auch Herkunft abgebildet werden können.
Die Software GRS Signum ist ein modulares System, welches nach den jeweiligen Bedürfnissen und Kundenanforderungen zusammengestellt werden kann. Von daher ist eine Angabe von Konditionen nicht möglich.

http://www.grs-software.de/Allergenkennzeichnung

•    Herrlich & Ramuschkat GmbH

Auch MBS5 Küchenmanagement erfüllt bereits heute die gesetzlichen Anforderungen, die Ende des Jahres in Kraft treten werden. Hier können per Schnittstelle von den Lieferanten Nährwerte, Zusatzstoffe und Allergene individuell eingelesen werden.

http://www.mbs5.de/aktuelles/

•    Orgaflex / AAAcom

Inhaltsstoffe, Allergene und kennzeichnungspflichtigen Stoffe sind auch in diesem Warenwirtschaftsprogramm enthalten.
Der Preis für das Orgaflex Grundmodul liegt bei 2.900 Euro. Dieser dient aber als Richtlinie, ein genaues Angebot kann nur nach den Anforderungen des Kunden erstellt werden.

http://80.152.183.159/MyWebsite/?page=ORGAFLEX-3

•    ROP-R8 IRMA & FiBu F&B-Manager

Ein individuelles Software-Paket mit Zusatzmodulen kann auf Nährwerte, Zusatzstoffe und Allergene abgestimmt werden.

http://www.ropit.de/produkte/index.html

•    Kitcat

Die integrierte Gesamtlösung von Kitcat wurde speziell für Anforderungen von Groß- und Betriebsküchen sowie Cateringunternehmen entwickelt. Die Software ermöglicht ebenfalls die Verwaltung von Allergenen auf Artikel- beziehungsweise Rezeptebene.

http://www.provaria.com/Branchen/K%C3%BCcheundCatering/tabid/264/language/de-DE/Default.aspx

•    Jomo Soft

Um den Anforderungen der Allergenkennzeichnungspflicht gerecht zu werden, ist der Einsatz von Jomo soft hilfreich.
Bezüglich der Konditionen ist es nicht möglich, Richtwerte anzugeben, da jeder Kunde individuelle Anforderung an die Software hat und diese erst dann angepasst werden.

http://www.jomosoft.de/

•    SBE IT Solutions GmbH, Menu Plan

Auch das System menuplan bietet eine Allergenkennzeichnung an – sowohl Allergene als auch Zusatzstoffe und Nährstoffe können Artikeln oder Rezepturen zugeordnet werden.
Die Konditionen gestalten sich wiederum individuell.

http://www.sbe.at/

•    EDV-Service Schaupp GmbH

Diese Software hat das Thema „Allergenkennzeichnungspflicht“ ebenfalls bereits standardmäßig voll integriert.

www.edv-schaupp.de

•    Bäck²office

Das speziell für Bäcker entwickelte Programm Bäck²office arbeitet bereits nach diesen neuen Vorschriften. Die Umstellung aller Ausgaben im Unternehmen wird damit erledigt und die neue Allergenkennzeichnung stellt keine Schwierigkeiten dar.
Mit einer Grundgebühr von 45 Euro pro Monat zuzüglich fünf Euro pro weiterer Verkaufsstelle ist diese Software verfügbar. Sie ist außerdem jederzeit am Monatsende küdbar.

http://baeckerprogramm.de/die-funktionen/allergenkennzeichnung

•    nut.s

nut.s nutritional software ist eine modular aufgebaute, österreichische Software, welche für Nährwertberechnung und Allergenmanagement eingesetzt wird. Auch hier wurde das Programm schon auf die neue Lebensmittelinformationsverordnung umgestellt. Nährwerttabellen, Rezepte und Menüpläne werden entsprechend der Verordnung bei eventuell vorhandenen Allergenen gekennzeichnet.

www.nutritional-software.at

(Zusammenstellung für rhw management : Helene Schober, Wien)

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